Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Es gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen. Diese sind Grundlagen jeglicher vertraglicher Vereinbarung. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen bzw. Regelungen erkennen wir nicht an.
2. Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern.
§ 2 Preise – Zahlungsbedingungen
1. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann insoweit ausgeübt werden, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 3 Lieferung
1. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche oder Rechte bleibt vorbehalten.
2. Die Mitteilung einer Lieferzeit ist eine unverbindliche Lieferankündigung. Soweit im zugrundeliegenden Kaufvertag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB vereinbart sein sollte, haften wir ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Im Fall des Lieferverzugs haften wir für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes. Diese Haftung ist insgesamt auf maximal 15 % des Lieferwertes begrenzt.
§ 4 Gefahrenübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab unserem Betriebsgelände Marktoberdorf vereinbart.
§ 5 Mängelhaftung
1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunden Schadensersatzansprüche geltend macht die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung nachgewiesen wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die eventuelle Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorgenannt ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Betrages unserer Forderung ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist.
3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsachen mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Güter zu den anderen verarbeiteten Gegenständer zur Zeit der Verarbeitung Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
4. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten.
§ 7 Gerichtsstand – Erfüllungsort
1. Gerichtsstand ist Marktoberdorf. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.